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   LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15   

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LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15 (https://dejure.org/2017,32800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2017 - L 13 R 171/15 (https://dejure.org/2017,32800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15 (https://dejure.org/2017,32800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentennachzahlung; Feststellung durch VA; Zahlungsansprüche für vergangene Zeiträume; Berechnung der genauen Höhe des dem Versicherten nach Anwendung des § 107 SGB X zustehenden Nachzahlungsbetrags

  • rewis.io

    Abrechnungsermittlung der Deutschen Rentenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsaktsqualität der Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsaktsqualität der Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Es handelte sich um eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihren Adressaten, dem Sozialleistungsempfänger, in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, Beschluss vom 31.08.2011 - GS 2/10 -, BSGE 109, 81).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Erst bei einem unklaren Antrag muss das Gericht und im Verwaltungsverfahren die Behörde klären, was gewollt ist, und darauf hinwirken, dass sachdienliche und klare Anträge gestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 77/03; BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 49/AS).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Im Ergebnis durfte im vorliegenden Verfahren ein verständiger Empfänger das Schreiben vom 03.07.2009 als verbindliche Feststellung (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R -, SozR 4-4300 § 421g Nr. 5) eines Auszahlungsanspruchs in Höhe von 3.030,57 EUR verstehen.
  • BFH, 22.11.2012 - III R 24/11

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    So hat z.B. der BFH in der Konstellation des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten dem Abrechnungsbescheid ebenfalls Verwaltungsaktqualität zugesprochen (vgl. BFH Urteil vom 22.11.2012 - III R 24/11; Beschluss vom 01.04.2014 - XI B 145/13).
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (BSG, Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 -, juris).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    Die Rentenversicherungsträger müssen nach § 117 SGB VI i. V. m. § 37 Satz 1 SGB I über einen (jeden) Anspruch auf Leistung, der gegen sie durch einen Antrag erhoben wird, schriftlich entscheiden, also einen schriftlichen Verwaltungsakt erlassen (BSG, Urteil vom 18.0.2005 - B 4 RA 21/05 R -, juris).
  • BFH, 01.04.2014 - XI B 145/13

    Notwendige Beiladung des angeblich erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15
    So hat z.B. der BFH in der Konstellation des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten dem Abrechnungsbescheid ebenfalls Verwaltungsaktqualität zugesprochen (vgl. BFH Urteil vom 22.11.2012 - III R 24/11; Beschluss vom 01.04.2014 - XI B 145/13).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Schließlich misst auch die landessozialgerichtliche Rechtsprechung, die zunächst uneinheitlich war, in jüngerer Zeit den Abrechnungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger überwiegend Regelungscharakter bei (vgl LSG Niedersachsen-Bremen Teilurteil vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 - juris RdNr 23; Bayerisches LSG Urteil vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15 - juris RdNr 26; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.10.2018 - L 6 R 453/15 - juris RdNr 36; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.2.2021 - L 16 R 76/19 - juris RdNr 34; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 31.3.2021 - L 7 R 187/16 - juris RdNr 34; aA Sächsisches LSG Urteil vom 15.3.2016 - L 5 R 463/13 - juris RdNr 15; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.12.2017 - L 4 R 448/15) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - L 6 R 453/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Auszahlung der gesamten

    Denn damit wird der Verbleib der zunächst gemäß Rentenbescheid vom 27.08.2010 "vorläufig" nicht ausgezahlten Nachzahlung geregelt (vgl. auch Bayerisches LSG Urteil vom 27.06.2017, L 13 R 171/15, juris Rn. 29).
  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    Der Senat hat mit Schreiben der Berichterstatterin vom 08.08.2017 und unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 27.06.2017 (Az.: L 13 R 171/15) die Auffassung vertreten, dass die Leistungsklage vorliegend nicht statthaft sei, da es sich bei dem Schreiben vom 25.03.2013 im Verhältnis zum Kläger um einen Verwaltungsakt gehandelt habe.

    Sie hat damit gegenüber dem Kläger unmissverständlich und klar zum Ausdruck gebracht, dass ihm aus ihrer Sicht von der Nachzahlung in Höhe von insgesamt 3.798,47 EUR nur ein Betrag in Höhe von 633, 16 EUR zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen persönlich zustehe (vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 27.06.2017 - L 13 R 171/15), der zuzüglich der angefallenen Zinsen auf sein Konto überwiesen werde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Gerade die Feststellung der Erfüllungswirkung verlangt die Abklärung und Feststellung der jeweiligen, mitunter auch durchaus komplexen tatbestandlichen Voraussetzungen der maßgeblichen normativen Vorgaben (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15 - juris, Rn. 29).

    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10.12.2014, a.a.O., juris, Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.6.2017, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • SG München, 04.05.2018 - S 46 EG 25/17

    Betreuungsgeld als Einkommen nach SGB II

    Der Einbehalt wegen einer Erstattung wird durch Verwaltungsakt geregelt (BSG, Urteil vom 06.08.2014, B 11 AL 2/13 R, dort Juris-Rn. 14; BayLSG, Urteil vom 27.07.2017, L 13 R 171/15, dort Rn. 26 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2021 - L 16 R 76/19

    Geltendmachung der Leistung von Rentennachzahlungen aus der gesetzlichen

    Bei den Mitteilungen eines Rentenversicherungsträgers über den endgültigen Einbehalt von Rentennachzahlungen handelt es sich um Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X (Anschluss an LSG München vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15, LSG Mainz vom 24.10.2018 - L 6 R 453/15 und LSG Celle-Bremen vom 23.7.2020 - L 12 R 143/19).

    Denn damit wurde der Verbleib der gemäß den Rentenbescheiden vom 20. März 2000, 22. Mai 2001 und 25. Januar 2002 zunächst nicht ausgezahlten Nachzahlungen geregelt (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 6 R 453/15 -juris Rn. 39; Bayerisches LSG, Urteile vom 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15 - juris Rn. 26, 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Juli 2020 - L 12 R 143/19 - juris Rn. 29 f. ).

  • BSG, 11.04.2018 - B 5 R 366/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Ausführungen des Klägers zu zwei Entscheidungen des Sächsischen LSG (Urteil vom 15.3.2016 - L 5 R 463/13) und des Bayerischen LSG (Urteil vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15) reichen ebenfalls nicht aus, um die grundsätzliche Bedeutung der Sache hinreichend darzulegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 R 1823/17
    Die Abrechnung der Rentennachzahlung mit Schreiben vom 07.09.2011 beinhaltete keinen eigenständigen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 Satz 1 SGB X. Insoweit folgt der Senat nicht der Rechtsprechung des 10. Senats (Urteil vom 14.07.2016 - L 10 R 2514/15 - juris) und anderer LSG (z.B. Bayerisches LSG 27.06.2017 - L 13 R 171/15 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 12 R 137/17
    Nach der genannten Entscheidung des zweiten Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. jüngst auch LSG Bayern, Urt. v. 27.6.2017 - L 13 R 171/15, juris) beinhaltet die Abrechnung einer Rentennachzahlung stets (auch) eine Regelung und stellt damit einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X dar.
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